AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Für sämtliche Kaufabschlüsse gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen werden in keinem Falle Vertragsbestandteil. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten. Sämtliche Verkaufsunterlagen sind Eigentum der Freifrau Manufaktur GmbH und werden dem Händler für die Zeit der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Die Verkaufs- und 
Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Die Ein- und Verkaufshinweise in den Verkaufsunterlagen sind rechtsgültiger Bestandteil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Druckfehler sind davon ausgenommen.

§ 2 Preise und Zahlung
Alle in unserer Preisliste ausgedruckten Preise verstehen sich als empfohlene Verkaufspreise in Euro. Unsere Rechnungen werden sofort mit Absendung der Ware fällig. Der Käufer hat sie innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, ohne dass Ihm ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Als Zahlung gilt der Eingang des Geldes auf unserem Konto. Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber [wozu wir nicht verpflichtet sind] an. Schecks gelten erst nach Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung. In diesem Fall gehen die Diskontspesen und sonstige Kosten zu Lasten des Käufers. Zahlungsaufforderungen sind im Vollzugsfall mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Einen weitergehenden Schaden können wir uneingeschränkt geltend machen. Werden die Zahlungsfristen um mehr als 2 Wochen überschritten, so sind unsere Forderungen aus sämtlichen Lieferungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Lieferung von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen und – wenn diese nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist erfolgt – vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarungen, wonach auf eine derartige Vorauszahlung verzichtet wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind im Zweifel freibleibend. Verträge kommen daher erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung od. Auslieferung der Ware zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail, Internet od. in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden. Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Käufer verpflichtet, binnen 3 Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Änderungen nach dem genannten Zeitraum, können nur noch gegen Übernahme der anfallenden Kosten vorgenommen werden. Ergänzungen und Abänderungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Abbildungen, Zeichnungen und Maße sind nur annährend maßgebend. Geringfügige Abweichungen in der Abmessung, Ausführung und Farbe können sich aus der Art der von uns hergestellten Produkte ergeben. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen, insbesondere kann keine Gewähr für Gleichheit von Farben bei Stoffen und Ledern, Furnieren und Lackarbeiten übernommen werden. Dies gilt auch für Nachbestellungen.

§ 4 Be- und Verarbeitung eingesandter Stoffe
Grundsätzlich gilt bei eingesandten Stoffen, dass diese ohne Prüfung auf deren 
Eignung verarbeitet werden. Wir übernehmen keine Haftung für Faltenbildung, Webfehler od. anderen Mängeln, die aus den eingesandten Stoffen resultieren. Stellt sich heraus, dass ungeeignetes Material zur Verfügung gestellt wurde, so bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Der Kunde hat die Mehrkosten, die uns entstehen, insbesondere der Rücksendung, erschwerten Verarbeitung etc. zu tragen.


§ 5 Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferzeiten entnehmen Sie bitte unserer Auftragsbestätigung [für Speditionslieferungen gelten die Termine ab Werk]. Die ersten beiden Aufträge liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse od. per Nachnahme. Lieferfristen beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Käufer seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere eine vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat od. die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, auch wenn von uns noch andere Leistungen, zum Beispiel Versendungskosten, Vorführung od. Aufstellung übernommen werden. Bei Einlagerungen im eigenen Werk werden mindestens 1,0 % des Vertragspreises der eingelagerten Ware je Monat berechnet. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auch außerhalb unseres Werkes zu lagern. Verzögerungen bei der Versendung, die ihre Ursache bei der Spedition od. beim Frachtführer haben, begründen keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, dass diesem Vorsatz od. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Etwaige entsprechende Schadensersatzforderungen gegen den Transporteur werden an den Käufer abtreten. Geringe Überschreitungen berechtigen in keinem Fall zu Regressansprüchen. Brand, Explosion, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen bei Lieferanten und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer unserer Behinderung von unserer Lieferverpflichtung; gleiches gilt, wenn die bezeichneten Ereignisse unsere Lieferanten betreffen. Zur Lieferung sind wir erst dann verpflichtet, wenn eingehaltene Auskünfte befriedigen. Transportbeschädigungen hat der Käufer im eigenen Interesse sofort dem Spediteur zu melden. Teillieferungen sind zulässig. Bei Musterstuhlsendungen werden pauschal die anfallenden Frachtkosten für Hinlieferung und Abholung berechnet. Sondervereinbarungen sind davon ausgenommen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Für alle Lieferungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Zugriffe od. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf unsere Ware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Im Falle der Weiterveräußerung unbezahlter Ware wird der Verkaufserlös ohne weiteres in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer auf unser Verlangen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen [Kontokorrent-Vorbehalt]. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zur Verwertung befugt. Die Verwertung kann durch freihändigen Verkauf an dritte Händler und/od. Endverbraucher erfolgen. Im Falle der Verwertung sind wir berechtigt, den dritten Käufern einen Preisnachlass von bis zu 70 % gegenüber den regulären Listenpreisen einzuräumen. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich einer Verwertungskostenpauschale von 10 % des Ver-
kaufserlöses anzurechnen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit ihm vereinbarten Faktur-Endbetrages [einschließlich Mehrwertsteuer] an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer od. Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne od. nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer hat uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Forderungshöhe und Rechnungsdaten auszuhändigen und alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie deren Überprüfung zu gestatten. Ferner ist der Käufer verpflichtet seinen Abnehmern die Abtretung offen zu legen.

§ 7 Gewährleistung und Mängel
Lieferungen sind unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Falschlieferungen od. Mengenabweichungen und sonstigen Beanstandungen zu untersuchen. Offensichtliche Verpackungs- und Transportschäden müssen sofort reklamiert werden und sind auf dem Freifrau Manufaktur GmbH - Übergabeprotokoll vom Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Alle Mängel an der Lieferung sind uns spätestens innerhalb einer Frist von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen und durch Fotos zu dokumentieren. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlöschen die Mängelansprüche. Geringe od. handels-
übliche Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessungen od. Beschaffenheit sowie Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, können nicht als Mängel anerkannt werden. Begründete Mängel berechtigen nur zur Zurückhaltung eines im Verhältnis zum gerügten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises. Wir sind berechtigt, jede Mängelrüge dadurch abzuwenden, dass wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung vornehmen, Ersatz liefern od. dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Schadenersatzansprüche, insbesondere aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Sollte die Ware bei Rückgabe Spuren der Ingebrauchnahme aufweisen od. sollte diese nicht mehr herausgegeben werden können, sind Sie zum Ersatz des Wertes der Ware bei Verlust und/od. zum Ersatz derWertminderung bei Gebrauchsspuren verpflichtet, soweit Sie den Verlust bzw. die Verschlechterung zu vertreten haben. Sie können einen solchen Wertersatz vermeiden, indem sie die Ware anschauen und prüfen, aber nicht in Gebrauch nehmen. Zudem sollte die Ware wieder in der Originalkartonverpackung od. einer ähnlich transportsicheren Verpackung verpackt werden. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Von den durch die Nachbesserung od. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des ErsatzStk.es einschließlich des Versandes. Etwaige beim Kunden entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Kunde zu bezahlen. Durch etwaige seitens des Kunden od. Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen od. Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße od. nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, übermäßige Beanspruchung od. unsachgemäße Änderung, Nachbesserung od. Reparaturarbeiten durch den Kunden od. Dritte, od. durch fehlerhafte od. nachlässig Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die vertragliche Beziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort ist in jedem Fall 32657 Lemgo. Gerichtsstand für beide Teile ist Lemgo. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vertragliche Nebenabreden und Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Eine Abtretung von Rechten aus diesem Auftrag bzw. dem Vertrag bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.


§ 9 Datenschutzgesetz
Im Rahmen der geschäftsmäßigen Beziehungen mit unseren Kunden werden hieraus resultierende Daten gespeichert, verarbeitet, geändert und gegebenenfalls gelöscht.